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Neue Corona- Schutzverordnung: 2G + negative Testung

Update: Mittlerweile gilt die Boosterimpfung als +, d.h. nach 3 Impfungen benötigt Ihr keinen Test mehr zum Spielen.


Ab dem 28.12.2021 reicht es zur Nutzung der Tennishalle leider nicht mehr aus, dass Ihr geimpft oder genesen seid, ihr müsst zusätzlich einen negativen Test vorlegen. Als getestet gilt, wer einen höchstens 24 Stunden alten Antigen- oder einen höchstens 48 Stunden alten PCR- Test vorlegen kann. 

Neue Corona- Schutzverordnung: 2G + negative Testung

Bitte trefft Euch draußen, vor der Halle zur Kontrolle der Impfzertifikate und der negativen Testung. Erst nach dieser Kontrolle ist die Halle zu betreten. Die CovPassCheck-App ist herunter zu laden und zu nutzen. Ihr habt bereits hervorragende Arbeit bei der Einhaltung der 2G-Regel gleistet. Ihr, als unsere Abonnenten, fungiert in der aktuellen Situation als die Beauftragten des Vereins. Ab dem 28.12.2021 müsst Ihr Euch von jedem Eurer Mitspieler, Zuschauer etc. zusätzlich zum Geimpft/Genesenen-Nachweis die negative Testung zeigen lassen.

Wir wissen, dass aktuell sehr viel von Euch verlangt wird, und möchten uns für Eure Flexibilität, Euer Engagement und die strikte Umsetzung der immer wieder neuen Verordnungen bedanken.

User ImageAnna Maibom, 25. Dezember 2021